
ALLERGENE: So erkennt man sie
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In den letzten Jahren hat das Interesse an ernährungsbezogenen Themen stark zugenommen. Daher rücken auch Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten in den Fokus der Aufmerksamkeit. Diese werden zunehmend untersucht, um das Leben derjenigen zu verbessern, die mit diesen benachteiligten Situationen leben müssen.
Bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit handelt es sich um eine unerwünschte Reaktion des Körpers auf bestimmte Nahrungsmittel, deren Symptome allmählich und/oder nach einer gewissen Zeit auftreten können und im Allgemeinen zu Magen-Darm-, Haut- oder Atemwegserkrankungen führen: eine echte Nahrungsmittelentzündung. Eine Nahrungsmittelallergie ist viel unmittelbarer und betrifft Immunglobuline.
Nahrungsmittelallergene beeinträchtigen zwangsläufig die Ernährung und das Leben vieler Menschen auf der ganzen Welt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, mehr über die Lebensmittel zu wissen, die diese Probleme verursachen können.
Mit dem Ziel, die Lebensqualität von Personen mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten zu verbessern und ihre Gesundheit zu schützen, gilt seit 2014 die europäische Verordnung 1169/2011, die die Angabe von Allergenen auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln vorschreibt. Tatsächlich ist es auf Lebensmitteletiketten mittlerweile Pflicht geworden, alle im Produkt enthaltenen Allergene deutlich hervorzuheben.
Die Verordnung besagt, dass Allergene in der Zutatenliste aufgeführt werden müssen, und schlägt vor, eine Schriftart zu verwenden, die sich beispielsweise in Größe, Stil oder Hintergrundfarbe deutlich von anderen Zutaten unterscheidet, um sicherzustellen, dass das Allergen deutlich sichtbar und leicht zu identifizieren ist (wir finden sie häufig in Fettdruck).
In der europäischen Verordnung finden wir in ANHANG II die Liste aller Stoffe oder Produkte, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen, mit den entsprechenden Ausnahmen für jede Untergruppe, und zwar:
- Glutenhaltige Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel
- Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
- Eier und Eierprodukte
- Fisch und Fischprodukte
- Erdnüsse und Erdnussprodukte
- Soja und Sojaprodukte
- Milch und Milchprodukte
- Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse und deren Produkte
- Sellerie und Sellerieprodukte
- Senf und Senfprodukte
- Sesamsamen und Sesamprodukte
- Schwefeldioxid und Sulfite, nur wenn mehr als 10 ppm
- Lupinen und Lupinenprodukte
- Weichtiere und Weichtierprodukte
Kuriosität: Wenn auf dem Etikett der Warnhinweis „Enthält Spuren von …“ oder „Kann Spuren von … enthalten“ steht, bezieht sich dies auf die mögliche unbeabsichtigte Anwesenheit eines Allergens, dessen Einschluss bei der Produktion erfolgen kann und das in Spuren vorhanden sein kann. In Wirklichkeit ist diese Formulierung nicht geeignet, die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, da die EFSA bestätigt hat, dass es nicht möglich ist, einen Schwellenwert für die Kontamination mit allergenen Inhaltsstoffen festzulegen, unterhalb dessen das Risiko allergischer Reaktionen ausgeschlossen werden kann.
Der Schutz der Gesundheit der Verbraucher ist von grundlegender Bedeutung und eine klare und verständliche Kennzeichnung ist die perfekte Lösung, um sicherzustellen, dass die Menschen immer darüber informiert sind, was sie kaufen und was sie auf den Tisch bringen.
IoBoscoVivo-Produkte haben ein transparentes und leicht verständliches Etikett. Die in unseren Packungen enthaltenen Allergene sind fett hervorgehoben und für die Käufer unserer Produkte leicht zu erkennen ( https://ioboscovivo.com/shop/ ).
Bibliographie
- https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3894
- Gesundheitsministerium. Nahrungsmittelallergien und Verbrauchersicherheit. Verfügbar unter http://www.salute.gov.it/imgs/C_17_pubblicazioni_2788_allegato.pdf
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011. Verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:EN:PDF