
ETIKETT LESEN – Teil 1: Die Zutatenliste
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Unter den obligatorischen Angaben, die auf einem Lebensmitteletikett aufgeführt werden müssen, spielt die Zutatenliste sicherlich eine grundlegende Rolle! Lernen Sie gemeinsam, wie Sie das Etikett richtig lesen und Sie werden sehen, wie viele wichtige Informationen Sie zu jedem Produkt finden!
Wie wir bereits in früheren Artikeln gesehen haben, ist die Lebensmittelkennzeichnung durch die EU-Verordnung Nr. gut geregelt. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Aber schauen wir doch mal, was uns diese Verordnung genau über die ZUTATENLISTE sagt!!
Die EU-Verordnung 1169/11 informiert uns in Artikel 18 darüber, dass die Zutatenliste auf dem Etikett eine Überschrift haben muss oder ihr eine entsprechende Angabe vorangestellt sein muss, die aus dem Wort „ZUTATEN:“ besteht oder dieses auf jeden Fall enthält; Außerdem heißt es dort, dass die Liste alle Zutaten enthalten muss, aus denen das Lebensmittel besteht, und dass diese in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt werden müssen, so wie es zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels aufgezeichnet wurde.
Dies ist eine grundlegende Information, die uns hilft, die tatsächliche Qualität des Produkts zu verstehen, das wir kaufen: Wenn wir als erste Zutat Zucker oder noch schlimmer „einen Glukosesirup“ finden, ist es besser, uns ein paar weitere Fragen zu der Art des Produkts zu stellen, das wir kaufen möchten! Dasselbe gilt für Salz, das ganz unten auf der Liste stehen sollte (… bei den IoBoscoVivo Veloutés können Sie beispielsweise überprüfen, ob dies genau der Fall ist!) oder für die Mehlsorte in Backwaren: Wenn Sie ein „Vollkornprodukt“ kaufen, prüfen Sie, ob das Lebensmittel tatsächlich aus Vollkornmehl besteht oder ob auch raffiniertes Mehl unter den Zutaten steht und vor allem, ob diese nicht in größeren Mengen als die Vollkornmehle enthalten sind!
Wenn Sie sich alle aufgeführten Zutaten genau ansehen, werden Sie feststellen, dass einige Wörter Besonderheiten aufweisen, vielleicht in der Schriftart oder im Hintergrund oder mit zusätzlichen Informationen. Sehen wir uns an, warum:
…wenn Sie in der Liste eine Reihe von Zutaten in Klammern finden, handelt es sich um eine Zutat , die als zusammengesetzt definiert ist: das heißt, sie enthält mehrere Zutaten (z. B. Paniermehl, Margarine, Schokolade); So enthält beispielsweise die Shiitake-Pilz-Curry-Cremesuppe von IoBoscoVivo Curry, welches wiederum aus verschiedenen Zutaten wie Senfkörnern, Koriander, Kurkuma, Kreuzkümmel, Bockshornklee, Salz, Knoblauch, Ingwer, Paprika und Chili besteht, die Sie alle in Klammern neben dem Wort „Curry“ finden.
…wenn Sie in der Liste fett hervorgehobene Zutaten finden, handelt es sich um Allergene . Diese müssen mit einem klaren Verweis auf den Namen der Substanz oder des Produkts ausgedrückt werden, der in Anhang II der EU-Verordnung 1169/11 selbst enthalten sein muss (z. B. „Weizenmehl“ oder „Weizengluten“).
Es ist zwingend erforderlich, dass Allergene in einer klar unterscheidbaren Schriftart, beispielsweise in Größe, Stil oder Hintergrundfarbe, angegeben werden, damit sie einfach und schnell identifiziert werden können.
…wenn Sie in der Liste Zutaten finden, deren Prozentanteil angegeben ist, handelt es sich dabei um charakterisierende Zutaten oder QUID, auf die wir stattdessen im nächsten Artikel näher eingehen werden! Ein Beispiel für eine charakterisierende Zutat sind jedoch die Shiitake-Pilze unserer IoBoscoVivo-Produkte!!
… und schließlich sollten Sie genau auf das Vorhandensein und die Menge der in Lebensmitteln enthaltenen Lebensmittelzusatzstoffe achten: Diese Stoffe werden beispielsweise zugesetzt, um das Produkt zu konservieren, zu färben oder zu süßen, und Sie finden sie mit ihrem spezifischen Namen (z. B. Ascorbinsäure) oder alternativ mit dem europäischen Zulassungscode (z. B. E300), dem die Funktionskategorie vorangestellt ist, zu der sie gehören (z. B. Konservierungsmittel).
Ein Trick zur Beurteilung der Qualität eines Produkts besteht schließlich darin, die Länge der Zutatenliste zu bewerten: Kurze Listen oder „Clean Labels“, wie Sie sie IMMER bei allen IoBoscoVivo-Produkten finden, sind sicherlich ein guter Ausgangspunkt! Entdecken Sie unsere Produkte unter https://ioboscovivo.com/ !
Bobliographie
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011. Verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:EN:PDF